Ergänzung zu Presseartikeln/ Stellungnahmen:
Grüne Liga Westsachsen e.V.
Crossener Straße 23
08058 Zwickau-
Zwickau, 03.04.2020
Stellungnahme zum Artikel “Straßenüberquerung für Wildtiere: Keiner weiß bisher,
ob es was bringt“ in der Freien Presse Zwickau vom 1. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion der FP Zwickau,
wir sind Ihrem Redakteur Andreas Wohland sehr dankbar dafür, dass er sich dieser Problematik angenommen hat.
Diese Wildtier- oder Grünbrücke ist für den Neubau der S 282 der Umgehungsstraße Kirchberg neben anderen Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz errichtet worden.
Wie man jetzt deutlich nach der Fertigstellung im Juli 2016 sehen kann, hat diese neue und sicherlich auch wichtige Entlastungsstraße für die anliegenden Kommunen eine tiefe und sichtbare Narbe im Hartmannsdorfer Forst hinterlassen. Aus diesen Grund haben nicht nur die in der Region beheimaten Naturschutzverbände wie der NABU Kirchberg und die Grüne Liga Westsachsen e.V. Zwickau, sondern auch die hier wohnenden Bürger erwartet, das die planfestgestellten (gesetzlich festgesetzten) Ausgleichsmaßnahmen ordnungsgemäß und zeitnah fertiggestellt werden.
Dies ist aber durch das bauausführende Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen (LASUV) seit fast 4 Jahren nicht erfolgt! Als Grund dafür wurden durch das LASUV hohe Mehrkosten angegeben, so dass das Geld nicht zur Verfügung stehen würde. Gleichzeitig wurden aber unter der alten CDU-Landesregierung Mittel für den Naturschutz im Straßenbau wegen angeblicher Nichtverwendungsmöglichkeiten zurückgegeben. Diese freien Mittel hätten wohl nicht dafür verwendet werden können? Später wurde dann durch das LASUV behauptet, das der Eigentümer die Anpflanzungen auf der Brücke nicht zulassen würde. Erst wird eine Wildtierbrücke für 2,5 Millionen Euro gebaut und dann darf man nicht die notwendigen Pflanzungen auf dieser Brücke durchführen, um diese einer vollen Funktionstüchtigkeit zuzuführen? Mit einer ordnungsmäßigen Vertrags-gestaltung hätte dies sicherlich vermieden werden können.
Es kommt aber noch schlimmer. Eine weitere Maßnahme im Ausgleichskonzept des LASUV
ist die Beseitigung der über die Jahre der Nichtnutzung des ehemaligen Schießplatzes Weißbach entstandenen fortschreitenden Verbuschung. Damit sollen die hier unter Naturschutz stehenden Heidekrautflächen und andere seltene Pflanzenarten geschützt und deren weiteren Entfaltung auf diesem Gelände ermöglicht werden. Diese Maßnahme hätte unmittelbar mit der Baumaßnahme erfolgen müssen. Nach fast 4 Jahren ist die Fläche noch weiter zugewachsen, so dass Forstleute schon fordern, die Fläche wieder Wald werden zu lassen. Leider sind solche Heidekrautflächen mittlerweile eine Seltenheit im Landkreis Zwickau geworden und damit außerordentlich schützenswert. Dies konnten wir bei einer Begehung des ehemaligen Schießplatzes Weißbach mit der zuständigen Försterin Frau Haas von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, am 15. August 2019 selbst feststellen. Hier beklagte Sie, dass sie es mit 2 bis 3 Mitarbeiter nicht schafft, manuell den Wildwuchs zu beseitigen, um die Heidekrautflächen zu erhalten, obwohl dies eine Ausgleichsmaßnahme des LASUV Plauen ist und diese nur maschinell ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. Wir fragen uns, wo sind hier die Kommunal- und Landespolitiker, die sich mit aller Kraft für den Neubau der Umgehungsstraße eingesetzt haben. Die Straße ist fertig, aber für die konsequente Umsetzung der auch dazugehörigen Naturschutzmaßnahmen fühlen sie sich anscheinend nicht verantwortlich. Und wir fordern hier das LASUV Plauen im Benehmen mit den anderen zuständigen Ämtern des Landkreises Zwickau auf, schnellstmöglich praktikable Lösungen zur Umsetzung der ausstehenden Ausgleichsmassnahmen durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Trautmann
Vorsitzender der Grünen Liga Westsachsen e. V. Zwickau
Grüne Liga Westsachsen e.V. Kirchberger Natur- und Heimatfreunde
Crossener Straße 23 NABU- Ortsgruppe Kirchberg e.V.
08058 Zwickau Innungsstraße 18
08107 Kirchberg
Zwickau, 04.04.2020
Gemeinsame Stellungnahme der Grünen Liga Westsachsen e.V. und der NABU-Ortsgruppe Kirchberg zum Artikel “Grüne Liga will Wasserkraftwerk am Rödelbach
verhindern“ in der Freien Presse Zwickau vom 3. April 2020
Die beiden regionalen Ortsgruppen Grüne Liga Westsachsen e.V aus Zwickau und die Ortsgruppe des NABU Deutschland stellen sich hinter die rechtliche Auffassung des Landesverbandes der Grünen Liga Sachsen e.V. und lehnen damit ebenfalls den Bau und Betrieb der Wasserkraftanlage auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik Männel (WKA) ab.
Beide Vereine vertreten auch die Auffassung, dass das Altrecht zur Nutzung der Wasser-kraft, das noch aus den Jahren des Deutschen Kaiserreiches stammt, nicht rechtens ist. Bei einer Begehung des WKA-Geländes Ende Februar 2020 durch die Vereine wurde bekannt, dass die Anlage schon seit Jahren nicht mehr in Betrieb ist und auch wesentliche Anlageteile wie Turbine und Generator gefehlt haben, die aber zum Stichtag dem 01.07.1990 nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG), Voraussetzung gewesen wären, um die Bedingungen für die Genehmigung des Altrechtes einzuhalten.
Wir unterstützen hiermit das Auskunftsansinnen der Grünen Liga Sachsen e.V. nach dem Umweltinformationsgesetz an das Landratsamt Zwickau, die Unterlagen vorzulegen, die nachweisen sollen, dass sich die WKA zum 01.07.1990 noch in einem betriebsbereiten Zustand befand.
Ein weiterer Grund, weshalb wir die WKA ablehnen ist das mit der Wiederinbetriebnahme der WKA ein Verschlechterungszustand im FFH-Gebiet 275 “Crinitzer Wasser und Teiche im Kirchberger Granitgebiet“ (Naturschutzgebiet nach europäischem Recht) eintritt, in dem der Rödelbach mit Wehr für die WKA liegt. Weiterhin gibt es hier eine ebenfalls nach europäischen Naturschutz-recht geschützte Fischart die Westgroppe, die neben anderen Fischarten wie Aal und Bach-forelle, deren Bestände unserer Meinung nach unter der Wiederinbetriebnahme zu leiden hätten. Vielleicht hat aus diesem Grund die Fischereibehörde bisher die fischereirechtliche Genehmigung nicht erteilt? In dem Altrecht ist nur von einer maximalen Ausleitmenge aus dem Rödelbach und nicht von einer Mindestabflussmenge die Rede, die im Bachbett verbleiben muss, um das hier vorhandene aquatische Leben zu erhalten. Und da wir in Zukunft mit regenarmen Zeiten rechnen müssen, wie es uns in den letzten beiden Jahren schon deutlich vor Augen geführt wurde, wird es im Rödelbach weniger Wasser geben. Wenn man weiterhin dazu weiß, dass der neue Eigentümer die Deutsche Wasserkraft GmbH aus Bruckmühl neben der normalen Wasserkraftturbine noch eine kleinere einbauen will, die auch bei Niedrigwasser noch Stromerzeugen soll, befürchten wir zu Recht das die noch festzulegende Mindestwassermenge im Bachbett unterschritten wird.
Die Wasserkraftnutzung liegt nicht im öffentlichen Interesse.
Weiterhin werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und in Naturschutzkreisen WKA erst ab einer Jahresproduktion von 1.000.000 kWh (1 MW) als ökologisch vertretbar angesehen. Diese Anlage erreicht nicht einmal die Hälfte dieser Jahrproduktion mit Ihren geplanten 400.000 kWh. An dieser Stelle möchte ich aus den Kernforderungen des BfN aus dem Jahr 2014 zitieren: Der Neubau kleiner Wasserkraftanlagen (<1 MW installierter Leistung) ist nicht weiter zu verfolgen, da eine wirtschaftliche Betriebsführung bei gleichzeitiger Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen nicht möglich erscheint und der Beitrag dieser Anlagen an der gesamten Wasserkraftproduktion, wie auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zu gering erscheint.
Der Neubau von Wasserkraftanlagen in Schutzgebieten (NSG und Natura 2000Gebiete) ist auszuschließen.
Aus diesem Grund sollte auch hier die zukünftige Wasserkraftnutzung zur Energie-gewinnung abgelehnt werden.
Ob die geplante Fischtreppe, das Verschlechterungsgebot nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) einhält ist für uns ebenfalls fraglich, da dies auch ein baulicher Eingriff in das Gewässerbett des Rödelbaches darstellt und die hundertprozentige Funktionsfähigkeit auch nicht garantiert werden kann, wie man an viele Fischtreppen in Deutschland schon festgestellt hat.
Des Weiteren ist der rechtliche Stand zurzeit so, dass solche Altrechte wie hier benannt sämtliches anderes staatliches und europäisches Recht, insbesondere das Naturschutzrecht brechen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Dieses Recht muss vom Staat an die heutigen Entwicklungen angepasst werden. Das heißt, dass auch die gesamtgesellschaftlichen Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung fair und gleichberechtigt mit beachtet werden.
Unser Ziel ist es, das durch den zuständigen Unterhaltslastträger des Gewässers 1. Ordnung, der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, zeitnah das Wehr komplett zurückgebaut wird und dem Rödelbach an dieser Stelle wieder ein naturnahes Bachbett mit Durchgänigkeit für die hier lebenden Tiere zurückgegeben wird.
Der Rödelbach und die darin lebenden Fische werden es uns danken.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Trautmann Wolfgang Prehl
Vorsitzender der Grünen Liga Vorsitzender der Ortsgruppe Kirchberg
Westsachsen e. V. Zwickau Naturschutzbundes Deutschland
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20-22.03. 2015 BAG 2015 in Erfurter Thüringenhalle
http://www.mdr.de/thueringen-journal/video260314.html
hier kann man sich nochmal ein kleinen Einblick anschauen. Es waren über 430 Fledermauskundler anwesend.Viele Vorträge und interessante Gespräche rund ums Thema Wald: Waldwirtschaft-Waldfledermäuse ....
Die Artikel sind zum besseren lesen als PDF verfügbar.
Festumzug 800 Jahre Kirchberg:https://www.youtube.com/watch?v=OmF_q4FVdT4